Kirchengemeinderat

Kirchengemeinderat

 

Die Aufgabe des Kirchengemeinderats wird in der Kirchengemeindeordnung beschrieben:

„Kirchengemeinderat und Pfarrerin/Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihres Amtsversprechens sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgabe zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen“ (§ 16 KGO).

Unser KGR setzt sich zusammen aus Menschen, die gemeinsam etwas im Münster und ums Münster herum bewegen wollen. Hier ein Foto von einem Klausurwochenende in Untermarchtal 2026.

von links nach rechts: Barbara Sautter, Peter Schaal-Ahlers, Julian Scharpf, Brigitte Glück, Christoph Flick, Thomas Dörr, Annette Holder, Barbara Rieck, Matthias Freudenmann, Ruth Schumann, Thomas Gärtner; nicht auf dem Bild: Torsten Krannich